Die Neufassung der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" ist im März 2022 in Kraft getreten.
Die Neufassung der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" ist im März 2022 in Kraft getreten.